Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

nur mal so, Sonntag, 14.03.2010, 08:38 (vor 5369 Tagen) @ Lord

@Arag versicherter.
Es ist nicht so schwierig alte Unterlagen von der Gesellschaft anzufordern.
Gib einfach an dass bei einem Umzug bzw. Wohnungssanierung die alten Unterlagen nicht mehr auffindbar sind und du deshalb sämtliche Antrags-Unterlagen als Kopie haben möchtest.

Mich wunder es jedoch nicht dass die Gesellschaften permanent Verträge anfechten müssen. Versicherungen sind sicherlich keine Almosenvereine, dennoch sollte es eigentlich nicht so sein dass permanent irgend welche Vorerkrankungen nicht angegeben werden. Im Zweifel wird dann gegklagt ob nicht angegeben Asthma Folgeerkrankung von Allergie ist. Asthma ist nichts anderes als eine extreme Allergie.
Wenn für Vorvertraglich immer nur wenige Jahre gelten würden, würde es keine 10 Jahresfragen geben. Denn sonst könnte jeder Kunde eine Erkrankung im Zweifel 5 Jahre oder 10 J. nicht melden oder selbst bezahlen und dann auf Einhaltung des Vertrages und der Kosten pochen. Dies würde sämtliche Fragen im Antrag für sinnlos erklären. Gerade in der BU und PKV sind doch die Diagnose und die ernsten Folgen oftmals viele Jahre auseinnander.
Als wenn ich als Kunde weis oder den Verdacht habe dass etwas nicht korrekt abgelaufen ist dann wäre es das Gebot der Fairness dies richtigzustellen. Die Leistungen sollten dann doch auch ehrlich erstattet werden.

Die meisten Probleme würden dadurch vermieden wenn Personen für Ihr eigenes Handeln auch die verantwortung übernehemen würden bzw. müßten. Leider sind wir heute offensichtlich weit davon weg gekommen.


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