Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

Lord, Freitag, 12.03.2010, 21:21 (vor 5370 Tagen) @ ARAG-Versicherter

Ich werde so schnell wie möglich meine Hausärztin aufsuchen und mit Ihr alles absprechen. Damals nach dem Test hieß es nur, dass ich beim Test auf die Substanz mit Hundehaaren allergisch reagiert habe. Da ich, meine Bekannten und Verwandte keine Hunde halten, habe ich dem Test auch keine Bedeutung beigemessen.

Kann ich den falls der Risikozuschlag zu hoch sein wird gem. §19 Abs. 6 kündigen?


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