Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

nur mal so, Montag, 15.03.2010, 08:00 (vor 5368 Tagen) @ ARAG-Versicherter

@arag versicherter

über die aufgeführten Punkte kann man unterschiedlichr Meinung sein.
1. Das Alter der Verträge spielt nicht unbedingt ein Rolle sondern die zu erwartenden Folgekosten. "Schreibt auch Herr Röhl"
2. Nicht die Gesellschaft sondern "Du" bist in der Beweispflicht.
3. Ich bin kein Jurist sondern nur jemand der die Sachen aus einen recht einfachen Blickwinkel betrachtet. Nochmal. Aus welchem Grund sollte es Fragen mit 3J, 5J und 10 J. Zeitraum geben wenn anschliessnd eine VA nur auf 3 Jahre begrenzt würde. Wer entscheidet einfach??.
4. Dieses Urteil hat ein Versicherter für "sich" erstritten. D.h. noch lange nicht dass es im Zweifel für dich ebenfalls angewendet würde.
5. Auch die müßte ersteinmal das Recht für Dich über einen anwalt erstreiten!

Wie geagt, ich bin für klare Verhältnisse. Nachmelden und ok. Wenn wie Du sagt das ganze rel. harmlos ist, sehe ich weder vom Versicherungsschutz noch von einem mgl. RZ ein Problem. Falls nicht wirst du es schnell merken. Und dann hättest Du dir den ganzen Ärger oder die Beiträge auch sparen können.
Ich habe glaude ich deutlich meine einstellung dazu geschrieben. Nun ist es von meiner Seite auch gut.
Die Entscheidung liegt immer beim Kunden.


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