Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 20:48 (vor 5370 Tagen) @ Gast

@ARAG-Versicherter, die Gesellschaft hat im Antrag seinerzeit 5 Jahre abgefragt - die von mir erwähnten fünf beziehen sich auf Deinen Versicherungsverlauf mit a) als Empfehlung. Die harte zehnjährige Frist selbst gilt lt. neuem VVG http://dejure.org/gesetze/VVG/21.html und kommt aber hier auch schon deshalb nicht zur Anwendung, weil Vorsatz und Arglist nicht vorhanden sind. Durch Angabe der Allergien und der daraus resultierenden medizinischen Folgekette Bronchitis bzw. Asthma hatte der Versicherer die Möglichkeit seinerzeit gezielte Nachfragen zu stellen. Desweiteren wurde der Verkäufer ausführlich in Kenntnis gesetzt, was natürlich in Streitfällen dann auch vor Gericht nachgewiesen werden müßte und schließlich ist auch ein Versicherungsfall nicht eingetreten. VVG alt/neu http://www.kloth-neuhaus.de/web/fileadmin/pix/9_1_Neues_VVG/VVG-Synopse_2009.pdf


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