Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

nur mal so, Freitag, 12.03.2010, 20:08 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl

die 5 Jahre interessieren hier im Zweifel niemanden. Arglist oder Vorsatz wird im Zweifel immmer dazu führen das der Vertrag als nicht zustandegekommen angefochten wird.
Asthma ist in den Augen der PKV nun wirklich keine Kleinigkeit. Die Antragsfragen waren auch vor Jahren schon so dass dies eindeutig angegeben werden musste.
Ich kann nur jedem empfehlen größere Risiken anzugeben. Im Ernstfall wird der Vertrag aufgelöst aber man bezahlt wenigsten keine Beiträge umsonst. Bei geringem RZ steht dem weiterführen der PKV ja nichts entgegen. Bei höherem RZ kann jeder Kunde dann ja selbst entscheiden ob er/sie das ganze bezahlen möchte. Man weiss auf jeden Fall woran man ist.
Bei einem Kollegen von mir ist ein Kunde aufgrund Heuschnupfen (Vorvertragliche) trotz schwerster Erkrankung mit völlig anderer Ursache aus der Voll-PKV geflogen. Die Gerichte sind hier heute etwas mehr auf der Seite der Kunden, aber so weit sollte man es gar nicht kommen lassen.


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