Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

ARAG-Versicherter, Samstag, 13.03.2010, 11:16 (vor 5369 Tagen) @ Charlie Brown

Ach das sind in meinem Fall dann also auch drei Jahre, über die ich schon drüber bin?

Hab hier folgendes Urteil bei der Finanztest gefunden (Heft 3/2010):
Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung - Streit um Asthma

Gibt eine Kundin im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung "Allergien" an, kann der Versicherer ihr später keine arglistige Täuschung vorwerfen, weil sie an Asthma leidet. Das hat das OLG Frankfurt am Main (Az. 3 U 286/07) entschieden. Die Klägerin schloss die Versicherung 2003 ab. Sie verschwieg im Antrag, dass sie seit 1998 wegen Asthma behandelt wurde. Die Frage nach Allergien bejahte sie und erläuterte ihre Neurodermitis. Die Richter erklärten deshalb den Vorwurf des Versicherers für unberechtigt, die Frau habe ihn mit dem Verschweigen des Asthmas arglistig getäuscht. Sie glaubten vielmehr der Erklärung der Frau, Asthma sei als Folgeerkrankung von Allergien bekannt.

Das ist also ein ähnlicher Fall wie bei mir, nur halt für eine BU.

Was meint Ihr dazu?


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