Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Samstag, 13.03.2010, 11:05 (vor 5369 Tagen) @ nur mal so


Das neue VVG und damit die 3-Jahres-Frist des § 194 (1) VVG gilt seit dem 01.01.09 auch für Altverträge.

Ich würde an an der Stelle von Lord vermutlich warten, bis seit dem formellen Versicherungsbeginn (=Annahmeerklärung durch den Versicherer) 3 Jahre vergangenen sind. Auf den technischen Beginn (=Versicherungsbeginn laut Police) kommt es dabei nicht an. Und ja, Du kannst aufgrund einer Prämienanpassung kündigen. Aber es ist vermutlich cleverer, die Verfristung abzuwarten. Die Vorleistung der GKV besteht ja.

Im Falle des Arag-Versicherten ist es eine andere Frage, das ist schwer zu beurteilen. Andererseits ist der Versicherer für den Vorsatz beweisbelastet.


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