Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

ARAG-Versicherter, Montag, 15.03.2010, 23:36 (vor 5367 Tagen) @ nur mal so

Hmm hmm... Ich hab jetzt nochmal ein bißchen gegoogelt, und dabei folgendes gefunden:

http://www.brennecke-partner.de/174670/Vorvertragliche-Anzeigepflichtverletzung-nach-der-VVG-Reform

Die Anzeigepflicht erstreckt sich nur noch auf Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Hierdurch wir die Versicherungspraxis vor erhebliche Probleme gestellt, da der Versicherungsnehmer nach bisher gängiger Praxis bei der Antragstellung die Fragen nicht selbst durchliest. Dies übernimmt in den meisten Fällen der Versicherungsvermittler, der dann auch die Antworten auf den Antrag einfügt und diese unter Umständen sogar gleich in die EDV einarbeitet. Diese Vorgehensweise entspricht aber nicht der ausdrücklichen Vorgabe des Gesetzes. Bleibt es bei dieser bisher von den Versicherungsvermittlern gängigen Praxis können sich die Versicherer zukünftig nicht auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung berufen. Der Versicherer kann dann folglich nicht vom Vertrag zurücktreten. Ihm bleibt allein die Möglichkeit, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Hierzu ist der Versicherer aber beweisbelastet.

Genau das war bei mir nämlich auch noch der Fall - der Verkäufer hat meine Antworten auf die Gesundheitsfragen direkt in den PC getippt, ich habe lediglich den Antrag unterschrieben.


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