Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

ARAG-Versicherter, Freitag, 12.03.2010, 19:32 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl

Besten Dank an Joachim Röhl für die Einschätzung - d. h., daß in dem allergischen Asthma-Fall die 5 Jahres-Frist und nicht 10 Jahre gelten? Selbst ambulant war in den letzten 5 Jahren nichts wegen dem Asthma, sondern halt nur davor (also in dem Abfragezeitraum, der beim Abschluß der Versicherung eigentlich relevant war).


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