Re: Problem: Vorvertragliche Anzeigepflicht - Allergie (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 18:54 (vor 5370 Tagen) @ ARAG-Versicherter

Beschreibene Variante a) wäre sinnvoll für den ruhigen Schlaf, die arag wird aber höchstwahrscheinlich gar nichts nachfordern, falls die fünf Jahre außer Medikamenten und ambulanten Arztbesuchen nichts weiter angefallen ist. Umkehrschluß: wärst Du stationär behandelt worden, hätten sie schon nachgefragt. Der springende Punkt: man kennt Dein Kostenrisiko und zugehörige Kopfschadensquote .. das häßlichste Wort der PKV.


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