Optimierung GKV + PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Conny, Donnerstag, 09.12.2010, 12:58 (vor 5098 Tagen) @ Jürgen

Ok, letzter Versuch:

1. Durch steigende BBG stiegen die Leistungsansprüche GKV im Bereich der Entgeltfortzahlungsleistungen um über 500%. Diese Leistungserweiterungen lässt du jedoch bei der "Beitragserhöhung GKV nicht gelten", richtig??

2. Wenn ich als superglücklicher PKV-Kunde jetzt von meinem Holz-Bretter-Spar-Tarif bei der PKV den Tarif wechsel zum Hyper-Deluxe-Platintarif (Quasi der Chefarzt auf Stand-by), und hierfür 200% mehr bezahlen müsste, dann könnte ich das doch auch nicht als PKV-Beitragserhöhung geltend machen, oder??

Das meine ich mit meinem Vergleich!


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