Optimierung GKV + PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 07.12.2010, 11:30 (vor 5100 Tagen) @ Conny

In der Praxis wird nach beschriebenem Herzinfarkt mit einschneidenden Folgen für die Ausübung der berufliche Tätigkeit die Deutsche Rentenversicherung umfangreich, zeitaufwendig und gutachterlich prüfen, ob eine Beschäftigung unter 6h aber mehr als drei täglich möglich ist. Erst dann wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt. Folge: das gesenkte Einkommen mit geringer Rentenleistung führt in allen bekannten Fällen zur Versicherungspflicht oder meint einer die gesetzliche Rentenversicherung will und kann das bisherige Einkommen sicherstellen. Erst im Fall einer festzustellenden beruflichen Einschränkung auf weniger als 3h täglich greift die Rente wegen voller Erwerbsminderung. In dieser Fallkonstellation und da hat Conny recht, wäre ein Wechsel in die GKV nur noch dann möglich, wenn der Ehepartner in der Kasse versichert ist und somit ein Zugang zur Familienversicherung nach SGB V §10 eintritt. Die niedrigen Einkommensgrenzen müssen hierbei unterschritten werden, die übliche Zutrittsbeschränkung zur gesetzlichen Krankenversicherung mit 55 entfällt. Nun die spannende Frage an Conny, was passiert, wenn auch die Ehefrau am gleichen Tag einen Herzinfarkt bekommt ..


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