Optimierung GKV + PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Kitty, Dienstag, 07.12.2010, 21:41 (vor 5103 Tagen) @ Joachim Röhl

Ach Herr Röhl...

Hätten Sie doch nur selbst das Gesetz gelesen...

Bitte tun Sie mir den Gefallen und erläutern Sie den Zusammenhang zwischen dem _Regelungsgehalt_! dieses Gesetzes (Stichworte z.B.: Wertguthaben, Insolvenzschutz, beitragsrechtliche Behandlung) und dem (Miß-)gebraucht des Wertguthabens für eine Rückkehr in die GKV her. Ein bischen Polemik muss sein Herr Röhl. Gleiches Recht für alle in diesem Forum...

Welche Änderungen hat das SGB V denn durch das Gesetz erfahren? Na?

Ich konnte auch in der Gesetzesbegründung dazu nichts finden. Oder anders ausgedrückt: Der Gesetzgeber hat das "Flexigesetz" nicht geschaffen, damit sich Gutverdiener sich in jungen und gesunden Lebensjahren der Solidargemeinschaft entziehen um dann kurz vor dem 55. Lebensjahr, wenn die ersten Zipperlein beginnen, sich wieder in die soziale Hängematte legen.

Aus rein juristischer Sicht besteht diese Möglichkeit natürlich. Aber Sie haben den Begriff "kreative Anwendung" ja selbstentlarvend genutzt. Der Gesetzgeber kann manchmal gar nicht so blöd denken, wie windige Versicherungsmakler nach Gesetzes"Lücken" suchen und finden.

Meine Meinung kurz gefasst:
Rechtlich möglich und zweifelsohne sauber. Gesellschaftlich asozial.

Über meine soziale Absicherung brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Ich hab auch kein Problem damit Ihren fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen, soweit mein soziales Gewissen dies zulässt.


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