Optimierung GKV + PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Conny, Mittwoch, 08.12.2010, 16:12 (vor 5099 Tagen) @ Micha

Hallo Micha,

ich möchte und muss dir leider widersprechen, der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV lag 1990 (also die von dir zitierten 20 Jahre) bundesweit bei 12,53% und lag 1998 (die von dir zitierten 12 Jahre) bei 13,55%.

Das macht auf 12 Jahre eine Beitragssteigerung von gerade einmal 10 % (manch ein PKV-Versicherter freut sich, wenn es allein über den kommenden Jahreswechsel nicht mehr wird).

Auf 20 Jahre macht es gerade einmal 18,9 %.

Selbstverständlich sind die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen dahingehend nicht mitberücksichtigt, diese haben sich auf dein Beispiel bezogen wie folgt verändert:

1990: 2.416 (also Steigerung von 55% auf 20 Jahre)
1998: 3.221 (also Steigerung von 16% auf 12 Jahre)
2010: 3.750

Wie du zu deinen Zahlen kommst ist mir ehrlichgesagt ein absolutes Rätsel. Genaugenommen sollten jedoch bei der gleichmäßigen Betrachtung beider Steigerungsquoten auch die entsprechende Inflation berücksichtigt werden.

Bedeutet im Klartext: Selbst wenn du dicke immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, kannst du maximal Steigerungsraten in 20 Jahren von 55%+18,9% = 73,9% abzüglich einer Inflationsbereinigung von 1990 bis 2009 (2010 steht bekanntlich noch aus) in Höhe von 49,49% geltend machen.

Beitragssteigerung GKV von NUR 24,41 % auf 20 Jahre.

:-P :-P :-P :-P :-P

Quellen für die Berechnung:


Inflationsrate 1990-2009

Entwicklung Beitragssätze GKV
Musterbeispiele Drei-Satz-Rechnung


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