Optimierung GKV + PKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Conny, Dienstag, 07.12.2010, 10:32 (vor 5100 Tagen) @ Markus

zu 3.: Sollte dieser "Supergau" eintreten und ich erwerbsunfähig werden, bekomme ich kein Gehalt mehr sondern eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die bei mir mit Sicherheit deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze von zurzeit 3.750 Euro pro Monat liegt. Also tritt auch in diesem Fall wieder die Versicherungspflicht ein!
(Leider ist mein Gehalt in der freien Wirtschaft nicht so hoch wie anscheinend bei Ihnen in der GKV-Versicherungsbranche.)


Hallo Markus,

wie du mit derartigen Falschinformationen selbstbewusst pokerst, ist schon erstaunlich. Die von dir o. g. Behauptung ist schlicht weg falsch. Eine Versicherungspflicht tritt in der GKV in der von dir dargestellten Konstellation zum Pkt. 3 definitiv nicht ein. Darauf wollte dich der Vorredner lediglich hinweisen. Daher ist auch dein überflüssiger Seitenhieb hinsichtlich ironischerweise angenommener Verdienstmöglichkeiten im öffentlichen Dienst der GKV vollkommen überflüssig und dient in keinem Fall der Informationsbildung.

Da du ja die Sozialversicherungskompetenz hast, erübrigt sich mein jetzt folgender Hinweis der Rechtsnormen rund um den § 6 Abs. 4 SGB V (Eintritt der Erkrankung = Kein Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze) und den § 5 Abs. 11 SGB V (Keine Versicherungspflich durch Rente wegen fehlender Vorversicherungszeit):-P


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