Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Walter @, Samstag, 01.12.2007, 15:46 (vor 6204 Tagen) @ Thomas

Da bekomme ich doch letzte Woche einen Anruf von der GKV. OK, ich nähme ja eine Beschäftigung im ÖD mit 42 Wochenstunden an, ob ich bei der GKV beitragspflichtig würde hänge aber davon ab, ob ich im noch immer bestehenden Geschäftsführerverhältnis Angestellte habe, ob ich aus den Beitragsanteilen einen höheren Gewinn als das Gehalt im ÖD erzielen würde und wieviele Stunden ich arbeite. Dies ist nun, im Gegensatz zu den bisher in diesem Threat genannten Kriterien ein Drei-Säulen-Modell. Hier wurde bislang nur die Arbeitszeit als alleiniges Kriterium genannt? Wer hat nun recht?


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