Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)
Nun, jetzt heißt es zu einem Ergebnis zu kommen: tendenziell stellen Sie die Vorteile der privaten Krankenversicherung mehr heraus. Ich gehe also davon aus, dass sie ihr aus dem Lager der privaten Krankenversicherungen stammen. Ihre Argumente sind ja auch gut, auch wenn sie teilweise mehr die Werbung als die Realität wiedergeben. Ich mache dies fest am Beispiel des Rosinenpickens, das sie in die Diskussion eingeführt haben. Das ist in Realität ja keineswegs so, wie die Werbung der PKV uns weismachen will, nämlich dass der gesetzlich Versicherte von schlampigen, unmotivierten und unprofessionellen Assistenzärzten versorgt wird. Ich kenne keinen der jungen Kollegen in den Krankenhäusern, der so abgerissen aussieht wie in der PKV-Reklame und ich kenne keinen jungen Kollegen, und das ist noch wesentlich wichtiger, der nicht versucht jeden Patienten gleich gut zu behandeln. Dieser Werbespot hat bestimmt nichts mit der Realität zu tun. Aber trotzdem, wie schon geschrieben, ich entscheide gerne selbst darüber wann und wie behandelt wird. Fazit wäre also, den Verbleib in der PKV anzustreben. Zusammenfassend muss sich also nach bisheriger Kenntnis dafür sorgen, dass mein Zeitaufwand in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis nicht größer als 49,9% wird. Hier würde mich natürlich noch interessieren, wie die Prüfung einer gesetzlichen Krankenkasse genau aussieht. Meine gewerblichen Einkünfte erfüllen nie und nimmer die Voraussetzungen zur Feststellung einer Scheinselbstständigkeit. Es handelt sich um mehrere seit vielen Jahren etablierte Kapitalgesellschaften, die mit dem "selbstständigen" LKW-Fahrer in keinster Weise vergleichbar sind. Trotzdem werden diese Kapitalgesellschaften Mitte diesen Jahres ihr aktives Geschäft an einen überregionalen Anbieter im Sinne eines Franchise-Systems übertragen. Der Name der Gesellschaft bleibt bestehen, es werden vertragliche Einkünfte erzielt und es entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Beibehaltung der Kapitalgesellschaft, und da führt kein Weg dran vorbei, erfordert es, dass sie von einer natürlichen Person, also einem Geschäftsführer, vertreten wird, wobei der Zeitaufwand für diesen aufgrund der vertraglich zugesicherten Gebühren, Pachten und Mieten sehr gering sein wird. Die in dieser Einkommensart erzielten Einkünfte werden also überproportional höher sein als der Lohn in der abhängigen Beschäftigung. Umgekehrt verhält es sich mit dem Zeitaufwand. Um es nochmal im Klartext zu formulieren: bei einer 42 Stundenwoche ist das Gehalt in der abhängigen Beschäftigung kleiner als die Einkünfte aus dem anderen Sektor. Also die konkrete Frage an Sie: kann ich trotzdem Vollzeit in der abhängigen Beschäftigung arbeiten und bei der PKV bleiben? Wie soll ich argumentieren, falls argumentieren hilft?
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Georg,
17.03.2007, 01:25
- Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? -
Thomas,
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- Vielen Dank THOMAS - senior, 08.04.2007, 10:42
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24.11.2007, 11:06
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