Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 17.03.2007, 13:13 (vor 6463 Tagen) @ Georg

Haben Sie sich tatsächlich befreien lassen oder haben Sie die GKV gekündigt, da Sie nicht mehr pflichtig ware?. Denn wenn man über der Pflichtgrenze verdient, ist man nicht mehr pflichtig, also kann man sich nicht von einer Nicht-Pflicht auch nicht befreien lassen!

Eine Befreiung ist nur möglich, falls das Einkommen, das einmal über der Pflichtgrenze lag, stabil bleibt also nicht sinkt, aber die Pflichtgrenze steigt!

Ferner gilt für Sie noch die erheblich niedrigere Beitragsbemessungsgrenze der GKV als Pflichtgrenze, da Sie als Angestellter schon 2002 in der PKV waren (=Besitzstandswahrung)!

Werden Sie also unter 3.562,50 Euro brutto monatlich verdienen und Ihr Gehalt ist gesunken und Sie haben sich nie wegen einer gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze befreien lassen, als Sie schon in der PKV waren, dann werden Sie pflichtig.

Nacch einer Pflicht gelten Sie dann nicht mehr als Altfall und müssen dann über 3.975,00 Euro monatlich verdienen und dies 3 volle Kalenderjahre in Folge. Erst dann können Sie wieder in die PKV zurück. Dies dürfte dann also erst in 5 bis 6 Jahren der Fall sein!


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