Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 19.03.2007, 00:00 (vor 6461 Tagen) @ Thomas

Noch der Link zum Gesetz

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.html

Ist leider noch nicht auf dem neuesten Stand, der ja erst nach Unterschrift des Bundespräsidenten gilt. Satz 1 des § 6 wird dahingehend geändert, dass die Freiheit erst nach dem dreimaligen Überschreiten der Jahresentgeltgrenze in Folge für Angestellte und Arbeiter erlischt.


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