Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)
Da ist abhängig von dem Tarif und der Gesellschaft. Es gibt Tarife bei einigen PKVs, wie z.B. der NK bei der Halleschen, dort verfallen die Altersrücklagen bei Eintritt der Versicherungspflicht, um die Beiträge der Restversicherten möglichst niedrig zu halten. Bei den meisten PKVen können Sie die Altersrücklagen in eine Zusatz-PKV und immer in eine Anwartschaft für eine spätere Rückkehr in die PKV (dies entfällt wohl bei Ihnen?) umbuchen lassen.
Die von Ihnen angedachte Rosinenpickerei bei Arztbesuchen ist nur bei einer PKV-Versicherung durchführbar, da dies in die Kalkulationstiefe diverser Arzttarife miteinbezogen ist und einen Beitragsrabatt mit sich bringt. In der GKV geht so was nicht. Vielleicht nennen Sie mal Ross und Reiter, sprich Ihre PKV. Dann könnte man wenigstens mal sagen, welche Zusatzversicherungen hier gehen. Übrigens sind die Zusatzversicherungen sehr billig, wenn Sie die Altersrücklagen einer Vollversicherung umbuchen lassen können.
Und eine Anmerkung zum Schluss: Gute Gesundheitsvorsorge ist teuer, das müssten Sie doch selber wissen oder wissen es mindestens wieder, wenn Sie wieder arbeiten - schließlich hat sich in 12 Jahren viel getan. Da sind Sparargumente fehl am Platz. Allerdings finde ich es - dieser Seitenhieb sei mir verziehen - immer so merkwürdig, wenn die Fragesteller hier im Forum immer zuerst so tun, als wollten sie auf Biegen und Brechen in der PKV bleiben - aber bei der Familiengröße ist die Wahrheit schnell erschließbar. Ist schon ok, auch wenn das ganze nicht sehr solidarisch ist, erst an die Solidarität zu denken, wenn man diese selber braucht.
Zu Ihrer Frage nach Hilfe: Wollen Sie wirklich in die GKV, dann gehen Sie einfach zur AOK oder Ersatzkasse vor Ort und stellen einen Mitgliedsantrag - die nehmen Sie als Gutverdiener gern, auch mit Familie. Denn ab 2009 gibt"s eine Kopfpauschale aus dem Gesundheitsfonds, d.h. je mehr Sie sind, desto besser! Man muss dort nur ehrlich sein. Sollte die AOK/EK Versicherungspflicht feststellen, dann ist dies so und auch bei einem Fehler der AOK/EK ein begünstigender Verwaltungsakt - sofern Sie sich einen Schrieb abstempeln lassen, wie Ihr bisheriger Versicherungsverlauf war und Sie nicht wissen, was in den 90ern war. Ist aber eh irrelevant, da Sie ab 21 Wochenstunden eh pflichtig werden.
Dann gehen Sie einfach zu Ihrer PKV und lassen sich bezüglich Zusatztarife beraten, in die Sie unter Anrechnung der Altersrückstellungen umwandeln können.
Sollten Sie sich nicht ganz sicher sein, was Sie wollen, aber eher GKV, dann gehen Sie zu einem Fachanwalt für Sozialrecht - kostet halt, ist aber unabhängig.
Sollten Sie vielleicht doch in der PKV bleiben wollen, dann wäre auch ein Fachanwalt für Sozialrecht, aber auch ein freier Versicherungsberater (KEIN MAKLER!) sinnvoll, der auch entsprechende Anwälte an der Hand haben sollte. Da müssen Sie auch ein paar hunderter für die Beratung springen lassen, aber der ist auch unabhängig.
Zur Verbraucherberatung gehen Sie besser nicht, denn Sie sind einfach nicht deren Klientel und die kennen sich mit Geschäftsfüherern usw. nicht aus.
Aber machen Sie sich mal keine Sorgen, Sie können das alles auch einfach im Sozialgesetzbuch V nachlesen, §5 (Pflichttatbestände) und §6 (Versicherungsfreiheitstatsbestände= keine bzw. Ende der Pflicht; Befreiungstatbestände). Dort steht alles gemeinverständlich drin. Gibt es auf der Seite des Bundesjustizministeriums nachzulesen!
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Georg,
17.03.2007, 01:25
- Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? -
Thomas,
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Walter,
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- Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? - Thomas, 19.03.2007, 00:00
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29.03.2007, 05:51
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senior,
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Thomas,
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08.04.2007, 03:07
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- Vielen Dank THOMAS - senior, 08.04.2007, 10:42
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24.11.2007, 11:06
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