Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 21.03.2007, 00:52 (vor 6459 Tagen) @ Walter

Zuerst einmal bin ich nicht pro oder contra PKV, man muss nur wissen, welchen Komfort man will und wieviel man dafür bereit ist zu zahlen. Ich bin persönlich für Leistung.

Auch sind das Problem nicht unmotivierte Assistenzärzte, höchstens unerfahrene Anfänger. Jeder Anfänger muss mal üben, aber es ist halt etwas anderes, ob der Anfänger am Auto schraubt oder am Menschen schneidet. Dies kann man mit einer Krankenhauszusatzversicherung beheben.

Das Problem in der GKV sind vielmehr die Budgetierung, d.h. dass z.B. MRTs schlicht nicht bezahlt werden und das bei Krebskranken. Das würde Krankenhausärzte sicherlich nicht stören und sie würden trotzdem eine MRT fahren, aber die BWLer in den Kliniken. Oder die Nichterstattung von modernen Medikamenten. Klar langt die Pharmaindustrie unverschämt zu, aber wer das Patent hat, hat nun einmal das Patent!
Würde die GKV Tarife ohne Budgetierung anbieten und dies erscheint nach dem Gesundheitsreformgesetz möglich, dann wird diese wieder konkurrenzfähig auf der Leistungsseite.

Zu Ihrer Frage nach der Befreiung aus der GKV:
Sie müssen wohl in die GKV, da Sie Vollzeit arbeiten.
Die prüfende GKV macht im Normalfall eine Plausibilitätsprüfung, d.h. wenn Sie als Geschäftsführer mehr als als Arzt verdienen und offiziell als Arzt nur Halbzeit arbeiten, dann überwiegt der Geschäftsführerjob, also PKV.
Arbeiten Sie aber Vollzeit als Arzt, dann glaubt Ihnen kein Mensch mehr, dass Sie neben 42 Wochenstunden noch 43 Stunden in der Woche als Geschäftsführer arbeiten.

Sie sind damit versicherungspflichtig in der GKV.

Mein Rat: gehen Sie in dann in die GKV mit einer Ihren Ansprüchen angemessenen Zusatzversicherung, u.U. auch ambulant, oder wählen Sie eine große Ersatzkasse. Diese wollen nämlich nach den bisherigen Verlautbarungen einen Wahltarif ab 1.4. anbieten, der Sie ambulant zum Privatpatienten macht.

Und noch eins zum Schluss, damit Sie mich richtig verstehen:
Ich bin persönlich nicht bereit, mir von einem Politiker vorschreiben zu lassen, zu welchem Arzt ich gehe, zumal der Politiker als Beihilfeberechtigter entweder privatversichert oder sogenannter Kostenerstatter in der GKV ist und damit freie Arztwahl genießt. Ich akzeptiere aber, wenn aus gesamtgesellschaftlichen Überlegungen nur ein Grundbaukasten (GKV bzw. abgespeckte Beihilfeleistungen wie z.B. in Norddeutschland) durch den Staat geregelt wird, aber der Zwang, sich nur auf den Grundbaukasten beschränken zu müssen, ist abstrus.
So war es aber für Pflichtversicherte von 1998 bis 2003, als diese sogar beim Zahnarzt jede bessere Versorgung als die Kassenversorgung zu 100% selbst bezahlen mussten, ohne dass man einen Zuschuss von der GKV bekam. Das war sozialistische Gesundheitspolitik in Reinkultur! Aber damals hatten wir ja noch eine Gesundheitsministerin Namens Fischer.
Insofern dürfen wir über die Dame aus Aachen froh sein! Und deshalb meine Vorsicht bei der GKV. Hier kann alles schlimmer oder besser werden. Wird der PKV der Garaus gemacht durch die Politik, dann hat man als Altfall ein Wahlrecht. Als GKVler hat man aber keine Wahl.

Das war jetzt allerdings ein Tropfen auf den heißen Stein, da Sie eh dem GKV-System aufgrund Ihres Berufsstandes als Angestellter nicht auskommen. Mir fällt jedenfalls nichts ein, denn Ende der 90er Jahre haben viele Angestellte versucht über einen Geschäftsführerposten einer Phantomgesellschaft der Sozialversicherung komplett zu entkommen, doch dann stopfte die Politik diese Gesetzeslücke. Aber Sie können sich gern an einen ausgewiesenen Sozialrechtler wenden, vielleicht sieht der eine Möglichkeit.


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