Re: Noch eine Frage an THOMAS (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 08.04.2007, 18:19 (vor 6440 Tagen) @ Walter

Zur E-Mail-Benachrichtigung: Die hört erst auf, wenn keiner mehr etwas an den Mega-Thread hier dran schreibt. Wie Sie an mit sehen, sollte man nie seine E-Mail-Adresse angeben. Das endet leider im Fiasko.

Zur Ihrer zweiten Frage: PKV kann man in Anwartschaft stellen bis die GKV-Pflfcht/Familienversicherung erlischt. Danach hat man dann 2 Monate Zeit, die Anwartschaft zunutzen, d.h. ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV eintreten. Es gibt mehrere Typen:

1. kleine Anwartschaft bei Erhalt der alten Altersrücklagen ohne Bildung von neuen Altersrücklagen. Hier wird aber meist ein Zeitlimit gesetzt.

2. große Anwartschaft bei Erhalt der alten Altersrücklagen und Bildung von neuen Altersrücklagen.

3. große Anwartschaft bei Erhalt der alten Altersrücklagen und Bildung von neuen Altersrücklagen in Kombination mit einer Zusatzversicherung als reiner Risikoversicherung, d.h. die Zusatzversicherung bildet keine Altersrücklagen, da dies ja schon in der Anwartschaft passiert. Damit wird die Zusatzversicherung sehr viel billiger (bis zu 60%).

4. Zusatzversicherung mit Optionstarif: Man kann bis zu einem festen Alter (meist 40 Jahre) oder maximal 10/15 Jahre nach Ende der Pflicht oder der Familienversicherung ohne Gesundheitsprüfung in einen oder mehrere vorher definierte Volltarife rein.

Je nach jetziger PKV stehen nicht alle der Optionen zur Diskussion. V.a. für Kinder ist Nr.4 bei Endalter 40 für die Option interessant, für Erwachsene empfiehlt sich, wenn man wirklich in die PKV zurück will und dazu eine Chance sieht und diese auch im Alter nutzen will, auf jeden Fall die große Anwartschaft, wenn mehr als 4 Jahre Pflichtmitgliedschaft in der GKV drohen. Empfehlenswert ist auch noch eine Zusatzversicherung. Bitte bei all diesem Umgestelle auf den Kündigungsverzicht in der Zusatzversicherung achten, sonst kann sich die PKV, wenn Sie mal krank werden und nicht mehr versicherungsfrei werden, bei einer Aufkündigung der Anwartschaft und Umwandlung in einen selbständigen Zusatztarif mit Altersrückstellungen nach der minimalen Vertragslaufzeit der Zusatzversicherung (bis maximal 3 Jahre) kündigen. Die meisten stationären Zusatzversicherungen erfüllen dies, die ambulanten meist nicht oder nur in Kombination mit stationärer Zusatzversicherung und den AVB des Versicherers (typische Klausel: Kündigungsverzicht, wenn stationäre und ambulante Leistungen versichert sind, hier darf aber nicht der Einwand der vollen Deckung der allgemeinen Krankenhausleistungen erfolgen, denn das tut eine stationäre Zusatzversicherung nun einmal nicht).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum