Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Walter @, Dienstag, 27.03.2007, 18:13 (vor 6452 Tagen) @ Thomas

An dieser Stelle sollte ich, sehr geehrter Reiter Thomas, schon einmal die Dankesworte für die umfassende Informationen aussprechen. Es sind nun einige Tage vergangen, in denen ich Informationen über BAT-Überleitung, Marburger-Bund-Tarife und deren Umsetzung an Krankenhäusern des Verbandes der kommunalen Arbeitgeber gesammelt habe. Offenbleibt für mich die Frage, welches Gehalt die Versicherungspflichtgrenze meint. Liege ich oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, wenn mein Grundgehalt darüber ist oder wenn das Gehalt darüber liegt, welches ich tatsächlich ausbezahlt bekomme? bedeutet die Drei Jahres Regel, dass ich sie erst drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdienen muss, um mich befreien zu lassen?
Nochmals vielen Dank für die bisher schon beantworteten Fragen und vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Frage. Mit den besten Grüßen aus München.


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