Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 25.11.2007, 03:27 (vor 6210 Tagen) @ Walter

Sie haben bei Eintritt der GKV-Versicherungspflicht ein sofortiges und zum Termin des Eintritts der Pflicht rückwirkendes Kündigungsrecht der PKV. Sie müssen keine Anwartschaft abschließen.

Frist: zwei Monate ab Pflichtbeginn, danach gilt die normale Frist.

Bei Mindestvertragslaufzeiten kann dies bei Verstreichenlassen der 2-Monats-Frist eine Doppelzahlung der PKV und der GKV für mehrere Jahre bedeuten. Da hilft dann nur noch ein GKV-Tarif mit extrem hoher Beitragsrückerstattung bzw. Selbstbeteiligung für die Übergangszeit.

Zum Preis der Anwartschaft: Na ja, dies sind wohl die neuen Preise als Folge der Gesundheitsreform mit künftig sehr geringen Kapitalvererbungen in der Versichertengemeinschaft durch Kündigungen durch Transportierbarkeit der Rücklagen.


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