Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 28.03.2007, 23:51 (vor 6451 Tagen) @ Walter

Reiter? Muss ich das verstehen?

Sie müssen drei Jahre ein regelmäßiges Brutto-Einkommen haben, das über Pflichtgrenze liegt. Was heißt regelmäßig? Bei jemanden im öffentlichen Dienst oder in Anlehnung an TV-L Ärzte gibt es nun mal keine festen Boni, wie es diese in der Industrie gibt. Dort erhalten höhere Angestellte vertraglich garantiert einen festen Bonus, z.B. am Ende jeden Quartals. Dieser zähl zum festen Einkommen im Gegensatz zu variablen Boni.

Sollten Sie also z.B. vertraglich fixiert nur zu Zeiten arbeiten, für die Zuschläge gezahlt werden, dann kann man das als fest ansehen. Auch wenn Sie eine höhere Arbeitszeit als normal vereinbaren.

Es zählt also immer nur das feste Brutto-Gehalt vor Steuern und Sozialabgaben. Als Arzt kann es je nach Steuerklasse und Kinderfreibeträgen und unsteten Überstunden die bizarre Situation geben, dass Ihr Netto-Gehalt sogar höher sein kann als das feste Bruttogehalt.

Ums kurz zu machen:
Bei voller Arbeitszeit und TV-L (BAT-Nachfolger) sind Sie als Facharzt nach drei Jahren versicherungsfrei, vor der Reform waren Sie es sofort.
Als (einfacher) Arzt müssen Sie erst mal schnell in Stufe 4 kommen, denn die Pflichtgrenze wird wohl stärker steigen als die Einkommen im öffentlichen Dienst und dann ist auch nach einer Lohnerhöhung mit Stufe 3 nichts zu erreichen.


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