Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 23.03.2007, 00:01 (vor 6457 Tagen) @ Walter

Bei der Einstufung geht es primär um die regelmäßige Arbeitszeit. Werden Überstunden zur Regel, was bei einem Arzt in der Realität normal ist, werden diese - wenn sie nicht abgefeiert werden - zur regelmäßigen Arbeitszeit dazugerechnet.
Ob so etwas auffliegt, hängt davon ab, wie stark die GKVen prüfen. Da kann man aber schon einmal versuchen, Sie rückwirkend in der GKV zu versichern.

Da Sie ja immer noch nicht verraten, wo Sie versichert sind: Wenn Sie wirklich Vollzeit arbeiten wollen und es sich bei Ihnen steuerlich lohnt, dies zu tun (ich weiß ja nicht, ob Sie schon dem Spitzensteuersatz unterliegen, dann ist ja inkl. SV 65% des Mehrverdienstes weg), dann gehen Sie doch in die GKV.

Sollten Sie allerdings in einer PKV sein, die keinen vernünftigen Zusatztarife anbietet, dann verstehe ich hier das Zögern. Ansonsten ist GKV+PKV Zusatz stationär+ambulant (Kostenerstattung) immer billiger als jetzt 1000 Euro. Da Sie ja einen Arbeitgeberanteil zur GKV erhalten, kostet Sie der Spaß maximal 700 Euro, das ist auch nicht mehr als die PKV, zu der Sie u.U. keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen, da Sie ja primär Geschäftsführer sind. Gut, das muss man dann mit dem Arbeitgeber verabreden, wie er es hält, aber der zahlt Ihnen maximal 250 Euro dazu.


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