Re: Wann MUSS man zurück in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 19.03.2007, 22:45 (vor 6460 Tagen) @ Walter

Die Frage bezog sich nur auf Ihr Anrecht, die Altersrücklage aus der Vollversicherung in eine Zusatzversicherung mitnehmen zu dürfen. Aber dazu können Sie ja auch Ihren Versicherer anrufen.

Wenn Sie früher in einer VVaG waren und jetzt in einer AG sind oder bald sind, dann kann man das ganze natürlich eingrenzen, ist aber egal. Zu Ihrer Abneigungen gegen AGs möchte ich nur eins sagen: Gerät eine AG wegen Managementfehlern oder infolge politischer Entscheidungen in Schieflage, kann Sie eine Kapitalerhöhung durchführen, ihre Eigentümer zahlen lassen (z.B. bei der DKV die Münchner Rück) oder fusionieren, ein VVaG kann sich nur auflösen. Steht übrigens so wortwörtlich in den Satzungen der VVaGs. Ist zur Zeit der Fall bei der Alten Oldenburger, die den Bestand jetzt auf eine Sparkassenversicherung überträgt. Nicht umsonst hat die HUK, die als KfZ-Versicherer ein VVaG ist, die PKV gleich als eine AG gegründet, damit man im Notfall schneller entscheiden kann.

Ihre Bemerkungen zur Unsicherheit der PKV durch die Politik sind richtig, betreffen aber auch die GKV. Wenn Sie bisher keinen Wahlarzt versichert hatten, sollten Sie - sofern möglich - schnellstmöglich in die GKV wechseln. Dann ist das alles zu diesem Preis ein Unsinn. Sie sollten aber doch wissen, dass mindestens 40% der Chefarztrechnung beim Krankenhaus landen, um die nicht kostendeckenden DRGs querzusubventionieren. Das spielt dann eine Rolle, wenn es auf Messers Schneide steht und damit zwangsläufig teuer wird. Aber vielleicht gibt es unter Ärzten doch noch etwas Standessolidarität?

Sie haben aber aufgrund Ihrer langen GKV-Abstinenz keine Ahnung, was die GKV noch zahlt und v.a. wieviel. Fragen Sie mal Ihre Kollegen. Die GKV zahlt nur mehr 20% in Euro dessen, was die PKV zahlt. Dies spricht ab 1.4. nicht mehr gegen die GKV, da die großen EKs bereits angekündigt haben, entsprechende Wahltarife anzubieten, die das Budgetierungsproblem im ambulanten Bereich aufheben werden. Doch diese Tarife werden definitiv nicht billig sein.

Und noch eins: Versicherungsvertreter erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Stabile Beiträge kann es in einer KV - egal, ob privat oder gesetzlich mit oder ohne Rücklageverfahren oder Umlageverfahren - nicht geben in einem Land, das am medizinischen Fortschritt teilnehmen will, aber vergreist. Damit wird der Gesundheitsmarkt ein Wachstumsmarkt bei sinkenden Versichertenzahlen. Dazu reichen Grundkenntnisse der Mathematik, dass dies nicht geht.

Machen Sie, was Sie für sich für richtig halten. Doch bedenken Sie, dass die GKV auch immer teurer wird und die Leistungen immer mehr beschnitten werden!

Und zum Schluss: Nur wenige Menschen befinden sich in Iher privilegierten Lage, durch vertragliche Konstruktion bestimmen zu können, wie oder ob sie sich versichern. Die meisten werden in ein System reingepresst. Und so haben Sie die Qual der Wahl. Ich wünsche Ihnen dabei v.a. Weitsicht. Vielleicht bräuchte man dazu aber auch eine Glaskugel?


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