Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

hoffnungslos, Mittwoch, 14.01.2009, 11:50 (vor 5793 Tagen) @ gast

Also, ich habe einen Arbeitnehmer in der freien Witschaft nicht mit einem Angestellten im öffentlichen Dienst gleichgestelllt. Aber da hat man es ja wieder, zuerst sind die Beamten so wahnsinnig bevorteilt, dann zeigt man auf, dass dies im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst nicht stimmt - dann sind gleich wieder alle im öffentlichen Dienst überbezahlt... Und ich behaupte gerade nicht, dass alle Beamten höherwertige Tätigkeiten verrichten. Der Großteil der Beamten ist gerade im mittleren Dienst und ihr Brutto ist niedriger als das vergleichbarer Angestellter im öffentlichen Dienst, weil sie keine Beträge zahlen, was dann netto zu einem ähnlichen Verdienst führt... (so schwer ist das doch nicht zu verstehen)

Und wenn man die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit der Privatwirtschaft vergleicht, gibt es auch genug Firmen, welche Tarifverträge in der freien Wirtschaft haben und wo mehr verdient wird und nicht nur Branchen, wo es wesentlich schlechter ist (die es gerade in Zeiten der Finanzkrise unbestritten sicher gibt). Ich könnte jetzt z. B. die Lohnentwicklung des öffentlichen Dienstes der letzten 20 Jahre mit der der Metallindustrie vergleichen, dann können mir auch die Tränen kommen... aber das wäre genauso einseitig und unobjektiv wie die bisherigen Aussagen oben.

Ich bin mir aber mittlerweile sicher: Es ist hoffnungslos, bei diesen Vorurteilen und Halbwissen (was oft noch schlimmer ist, als Nullanhnung) Sie zu einer anderen Betrachtungsweise zu bringen.

Damit höre ich jetzt auch auf weiter zu antworten, und dieses Forum kann sich wieder der Krankenversicherung zuwenden.


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