Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

jura, Sonntag, 04.01.2009, 21:15 (vor 5803 Tagen) @ gast

Sehr geehrter Gast, es geht nicht um die Frage, ob Beamte allgemein gegenüber normalen AN benachteiligt sind, sondern ob sie es in der KV sind. Sie können doch nicht ernsthaft Renten- und AloVersicherungsbeiträge in die KV-Beiträge einrechnen. Natürlich entfallen letztere bei Beamten. Dafür erhalten Sie einen gegenüber vergleichbaren Berufsfeldern geringeren Bruttolohn. Natürlich werden Sie auch das bestreiten wollen, da Sie offenbar ideologisch völlig verblendet sind.


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