Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

jura, Mittwoch, 07.01.2009, 16:38 (vor 5800 Tagen) @ Beamtenman

Ich kann mich Beamtenman nur anschließen und gebe es auf, Herrn Gast Einsicht in die Realitäten vermitteln zu wollen, der offenbar immer noch nicht realisiert hat, dass bei Wahl der GKV zum Beginn des Beamtenverhältnisses der Beamte den doppelten Beitrag wie ein normaler AN zahlen müßte (da der Staat keinen AG-Anteil zur GKV bezahlt). Diese Option ist irreal und damit rein theoretisch, sodass von einer Rosinenpickerei keine Rede sein kann.


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