Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Realitäten sehen eben anders aus, als durch die rosarote Beamtenbrille und einem Wissensstand aus den Anfängen des Beamtentums und von Null Ahnung, wie es wirklich in der freien Wirtschaft aussieht ... die goldenen Jahre sind schon 20 jahre vorbei.
Zitat: „Ein normaler Beamter (mittlerer Dienst) verdient brutto UM EINIGES
WENIGER, als ein vergleichbarer Angestellter. Dafür zahlt er z. B. keine RV
und ALV-Beiträge und kommt Netto auf einen vergleichbaren Verdienst und
erhält später eine Pension.“
Ein Beamter mittlerer Dienst (ist A5 bis A9) A5/1, verheiratet, 3 Kinder
Steuerkl. III hat Brutto 2300 und netto 2070 EUR vergleichbarer AN mit
Brutto 2300 netto 1734 – Diff. minus 335 EUR. In A5/7 sind es Brutto 2586
EUR Netto 2390 EUR – AN: Netto 1900 EUR Diff. minus 490 EUR. In A5/9 sind
es Brutto 3108 EUR Netto 2781 EUR – AN Netto 2170 EUR Diff. minus 611 EUR.
Hier beim Netto auf ein vergleichbaren Verdienst zu kommen, ist schon sehr
seltsam!
In den 3 Beispielen liegt der Unterschied bei gleicher Vergütung zwischen
einem Minus für den AN von 335 EUR bis 611 EUR monatlich. Aber natürlich
muss von dieser Differenz muss der Beamte noch seine Restkostenversicherung
bezahlen, dies tut er i.d.R. in der PKV vor allem wenn er bei der
Entscheidung PKV oder GKV meisst jung, ledig und kinderlos ist und er es
dort preiswerter als in der GKV erhält, doch würde sich die 3 o.g.
Beispiele GKV versichern zahlen sie monatl. f. die KV Bsp.: 1 356 EUR Bsp.
2 400 EUR und Bsp. 3 481 EUR. Schaut man sich mal die Diff. zu Gunsten des
Beamten und die Beiträge an, fragt man sich warum solche Probleme?
Ja eben nur deshalb weil man sich in jungen Jahren aus finanz. Gründen für
die Variante PKV entschieden hat und nun für die freiwillige Versicherung
für die Frau + Familienversicherung für 3 Kinder in der GKV Beiträge zahlen
muss.
Und der Beamte der für die Versicherung der Frau den Höchstbetrag (halbe
BBG) zahlen muss, sieht es noch anders aus, denn er muss mind. 3700 EUR
Brutto haben und damit Netto ca. 3200 EUR, der AN mit Brutto 3700 EUR hat
ein Brutto von 2500 EUR. Der beamte hat also 700 EUR monatl. mehr für
diesen Betrag kann er sich GKV versichern hat für Frau + 3 Kinder die
kostenlose Familienversicherung.
Zitat: „Ein normaler Beamter (mittlerer Dienst) verdient brutto um einiges
weniger, als ein vergleichbarer Angestellter „
Und diese Geschichte dass Beamte DEUTLICH schlechter als vergleichbare AN
bezahlt werden, ist ein gern benutztes Argument der Beamten, weil sie sich
als hochqualifiziert ansehen und sich nur mit AN vergleichen, die mehr als
sie verdienen. Doch leider wollen sie nur nach oben schauen und nicht nach
unten, da würden sie nämlich sehen, dass viele qualifizierte AN deutlich
weniger verdienen als Brutto 2300 EUR – 3100 EUR (siehe die 3 o.g.
Beispiele aus dem mittleren Dienst).
Meine Schwester hat den direkten Vergleich: Ihre Freundin aus der
Berufsschule hat mit ihr den gleichen Beruf gelernt und hatte die
schlechteren Noten. Sie arbeitet in der freien Wirtschaft bei einem
Unternehmen mit 110 MA und erledigt eigenverantwortlich die gesamte
Lohnabrechnung - Brutto 1900 EUR monatl.(letze Erhöhung 2002 50 EUR) >>>
Ihre Freundin in der Finanzverwaltung rechnet für Beamte die Bezüge in
einer Abteilung von 11 MA und 1 Chef sie hat 2300 EUR Brutto und deutlich
mehr Netto (beide 42 Jahre und 2 Kinder).
... und viele Arbeitnehmer träumen davon, dass sie pro Kind
Gehaltszuschläge von über 100 EUR je Kind bekommen, alle 2-4 Jahre
Gehaltserhöhung, i.d. R jährl. Anpassungen, eine 100%-Jobgarantie haben, feste
Arbeitszeiten, zusätzliche Beihilfen für Brillen/Kontaktlinsen, Beihilfen
für Heilpraktiker und weitere Beihilfen wovon GKV-Vers. nur träumen und und
und ... ja liebe Beamten, so sieht es in der freien Wirtschaft bzw. im
normalen Leben auch aus!
Ihr solltet euch mit der Materie mal etwas intensiver und realitätsnäher
beschäftigen.
gesamter Thread:
- Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 -
mayo2sandiego,
02.01.2009, 12:27
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Shoppingqueen,
02.01.2009, 17:21
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Steini,
02.01.2009, 18:14
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mayo2sandiego,
02.01.2009, 18:39
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Steini,
02.01.2009, 18:50
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mayo2sandiego,
02.01.2009, 18:57
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02.01.2009, 19:20
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mayo2sandiego,
02.01.2009, 19:33
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02.01.2009, 20:28
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mayo2sandiego,
02.01.2009, 21:04
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02.01.2009, 21:52
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03.01.2009, 10:23
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Steini,
03.01.2009, 12:25
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jura,
03.01.2009, 14:37
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03.01.2009, 16:23
- Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 - Shoppingqueen, 03.01.2009, 20:34
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03.01.2009, 20:51
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03.01.2009, 23:37
- Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 - mayo2sandiego, 04.01.2009, 12:01
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gast,
04.01.2009, 20:49
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jura,
04.01.2009, 21:15
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05.01.2009, 06:42
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05.01.2009, 15:12
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Gast,
06.01.2009, 06:31
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- Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 - gast, 07.01.2009, 06:14
- Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 - Czauderna, 07.01.2009, 22:06
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06.01.2009, 15:43
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06.01.2009, 06:31
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jura,
05.01.2009, 15:12
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05.01.2009, 06:42
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Beamtenman,
07.01.2009, 15:32
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jura,
07.01.2009, 16:38
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08.01.2009, 06:16
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Beamtenman,
08.01.2009, 07:47
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ichweissbescheid,
08.01.2009, 09:03
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Würg!,
08.01.2009, 10:30
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ichweissbescheid,
08.01.2009, 14:48
- Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 - noch mal würg:, 08.01.2009, 15:03
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ichweissbescheid,
08.01.2009, 14:48
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Würg!,
08.01.2009, 10:30
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gast,
13.01.2009, 06:25
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hoffnungslos,
14.01.2009, 11:50
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bele,
14.01.2009, 22:14
- Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 - gast, 17.01.2009, 12:54
- Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 -
bele,
14.01.2009, 22:14
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hoffnungslos,
14.01.2009, 11:50
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ichweissbescheid,
08.01.2009, 09:03
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Beamtenman,
08.01.2009, 07:47
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08.01.2009, 06:16
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07.01.2009, 16:38
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jura,
04.01.2009, 21:15
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mayo2sandiego,
03.01.2009, 16:23
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jura,
03.01.2009, 14:37
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03.01.2009, 14:24
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Steini,
03.01.2009, 12:25
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Shoppingqueen,
03.01.2009, 10:23
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02.01.2009, 19:33
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02.01.2009, 18:57
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02.01.2009, 18:50
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02.01.2009, 18:14
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