Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

jura, Samstag, 03.01.2009, 23:37 (vor 5804 Tagen) @ gast

Sehr geehrter Gast, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es lediglich den theoretischen Fall gibt, dass jemand in der GKV versichert ist und dann Beamter wird und in der GKV bleiben will, obwohl er dann den vollen Beitrag (also auch den Anteil, der normalerweise von AG getragen wird) allein aufbringen muss ( der öffentliche AG trägt keinen Anteil). Da dies unbezahlbar ist und dann die Beihilfeleistungen des öffentlichen Dienstes (die den AG-Anteil in gewissem Maße ersetzen) leerliefen, sind fast alle Beamten zwangsläufig teilweise privatversichert (zu Prämien, die die GKV-AN-Anteile oft weit überschreiten, zusätzlich sind Prämien für die Ehefrau und die Kinder zu zahlen). Die Beamten sind daher in der Krankenversicherung gegenüber jedem normalen AN schwer benachteiligt. Offenbar gilt dies auch für Soldaten, wie das Eingangsbeispiel zeigt. Die Ehefrau und die Kinder wären bei jedem normalen AN beitragsfrei mitversichert.


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