Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

jura, Montag, 05.01.2009, 15:12 (vor 5802 Tagen) @ Gast

Sehr geehrter Gast, wie kommen Sie nur darauf, dass bei Beamten 70 bis 100 % der Krankenbehandlungskosten vom Staat bezahlt werden? Bei pensionierten Beamten ist der Beihilfesatz 70 %, bei nichtpensionierten 50 %, abzüglich eines nach Einkommen gestaffelten Selbstbehaltes des Beamten, in meinem Falle 200 € p.a. In meinem Falle ist der "Staatsanteil" somit geringer als 50 % der eigenen Krankheitskosten. Für meine Ehefrau ist daneben der volle Beitragssatz der GKV berechnet auf die hälftige Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen (freiwillige GKV). Wäre ich ein normaler AN, wäre meine Ehefrau beitragfrei mitversichert.


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