Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

gast, Mittwoch, 07.01.2009, 06:14 (vor 5801 Tagen) @ jura

als beamter haben sie bei der Beamtung die chance sich zu entscheiden zwischen pkv und GKV. Tja und wer sich in jungen Jahren, gesund und keine Familienplanung im Auge für die PKV entscheidet, hat dan Pech.

Dies trifft auch für Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze und Selbstständige zu, den hier gilt die Regel (mit Ausnahmen) einmal privat immer privat. Und auch für diese ist für die GKV-Versicherte Frau+Kinder der Beitrag nach den Gleichen Grundsätzen zu zahlen, wie bei ihnen als Beamter. Mit dem kleinen Unterschied dass der GKV-Versicherte AN von seinem Brutto noch zusätzlich 450 EUR für RV+AlV-Beiträgen hinlegen muss.

Ich empfinde hier nichts als gerecht sondern nenne Tatsachen und mag es nicht wenn man lammettiert und sich nur die Rosinen rauspicken will.


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