Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

jura, Dienstag, 06.01.2009, 15:43 (vor 5801 Tagen) @ Gast

Sehr geehrter Gast, ich besuche diese Seiten, um meine Kenntnisse im Bereich Krankenversicherungsschutz zu erweitern. Da Sie offenbar der Meinung sind, Beamte könnten sich über den in meinem Beitrag vom 3.1.2009 geschilderten theoretischen Fall hinaus gesetzlich krankenversichern, wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir diesen Weg in die GKV aufzeigen könnten ( ich würde dann monatlich mehre hundert Euro sparen können). Davon habe ich noch nirgendwo gehört. Auch die spasseshalber von mir durchgeführte Googelei zeigt solche Wege nicht auf. Man muss natürlich missverständliche Beiträge und Formulierungen richtig zu lesen wissen. Leider bleibt einem einmal privatversicherten Beamten, dessen Ehefrau als ANin natürlich auch jahrzehntelang Beiträge der GKV bezahlt hat, der Weg in die GKV verschlossen (anders als dem Ehepartner eines normalen AN, der nach Aufgabe der Berufstätigkeit familienversichert ist). Aber ich lasse mich gern anderweitig belehren. Dass Sie es als gerecht empfinden, dass Beamte für ihre KV deutlich mehr bezahlen als normale AN, kann ich allerdings nicht akzeptieren.


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