Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

Beamtenman, Donnerstag, 08.01.2009, 07:47 (vor 5800 Tagen) @ Gast

Tja und da ist ja Dein r i e s e n Denkfehler, lieber Gast:

Zitat: "Ein Beamter mittlerer Dienst (ist A5 bis A9) A5/1, verheiratet, 3 Kinder Steuerkl. III hat Brutto 2300 und netto 2070 EUR vergleichbarer AN mit Brutto 2300 netto es Brutto 3108 EUR Netto 2781 EUR – AN Netto 2170 EUR Diff. minus 611 EUR...."

Der Angestellte mit 2300 EUR Brutto ist ja nicht der Vergleichbare zum Beamten mit 2300 EUR Brutto! Denn diese verrichten in der Praxis nicht eine vergleichbare Tätigkeit. Du vergleichst ja einen Angestellten, der aufgrund seiner Qualifikation, seiner Tätigkeit usw. weniger (netto) verdient!

In der Praxis sieht es so aus, dass in bestimmten Behörden, in denen die Beamtenzahl tatsächlich reduziert wurde, die gleiche Tätigkeit jetzt von Angestellten verichtet wird, diese nach Tarif t a t s ä c h l i c h und zu Recht mehr brutto verdienen. Du musst, wenn Du eine vergleichbaren Angestellten nimmst die T ä t i g k e i t und dann das N e t t o vergleichen (und dabei noch berücksichtigen, dass beim Beamten private KV-Beiträge zusätzlich abgezogen werden) und nicht das Brutto. Hinzukommt das die Arbeitszeit in vielen Bundesländern bei den Beamten auch noch höher ist, was man ebenfalls in EUR umrechnen kann.

Ich kann nur sagen, das Deine Antwort zeigt, wo die Null-Ahnung zu Hause ist...


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