Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

Shoppingqueen, Samstag, 03.01.2009, 20:34 (vor 5804 Tagen) @ mayo2sandiego

Hallo,

es war bei ganz vielen Krankenkassen schon so, dass die Hälfte des Einkommens des nicht GKV-Versicherten-Ehegatten berücksichtigt wurde. Nur halt bein BKK Philips und Co nicht.

Und natürlich hätte sich jeder Beamter, der vorher in der GKV versichert war, auch dort freiwillig weiterversichern können. Nur wäer das in den wenigsten Fällen wirklich lukrativ.

Gab es bei Beamten ab dem 3. Kind nicht einen oppulenten Kinderzuschlag von knapp 300 Euro zusätzlich zum Kindergeld? Davon kann ich als Angestellte nur träumen - daher kein 3.Kind.

Nehmen wir doch mal den Fall Du bist Hauptmann und verdienst ordentlich Geld. Warum soll man Deine Frau nebst 3 Kindern zum Sozialtarif versichern?

Ich finde die Regelung ok, sie trifft auch Selbständige und alle anderen, wo ein Ehegatte nicht gesetzlich versichert ist.

LG, Shops


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum