Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

mayo2sandiego, Sonntag, 04.01.2009, 12:01 (vor 5803 Tagen) @ jura

Da ich mich ja jetzt immer intensiver mit der Materie auseinandersetze, bin ich bei den Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlungund Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008 auf folgendes gestossen:

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§ 3
Beitragspflichtige Einnahmen

(1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können,
ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.

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Bedeutet das jetzt, dass z.B. auch Kindergeld mit als beitragspflichtige Einnahme zugrunde gelegt wird?


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