Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

gast, Samstag, 03.01.2009, 20:51 (vor 5808 Tagen) @ mayo2sandiego

letzteres mag sein, da das letzte Kind 2 ist, doch sie hätte ja irgendwann pflichtversichert sein können und ist dan während der elternzeit beitragsfrei gesetzlich versichert.

andere "normale" Arbeitnehmer zahlen auch auf die gesamten Einkünfte des Alleinverdieners volle Sozialabgaben von 20% das macht bei 3000 Brutto >>> 600 EUR

die Ehefrau des alleinverdienenden Beamten mit 3000 Brutto zahlt nun auf 1500 EUR ca 17% KV+PV >>> ca. 260 EURO

die Differenz liegt also immer noch beim NORMALBÜRGER

... und Beamte können sich definitiv gesetzlich versich


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