Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

mayo2sandiego, Freitag, 02.01.2009, 21:04 (vor 5805 Tagen) @ Gast

Anm.: also nur wenn die Familienversicherung NICHT besteht, dann Abzug des Freibetrages.

aber genau das verstehe ich nicht. Für die Kinder besteht ja keine Familienversicherung, oder? Sie sind ja bei der freiwillig gesetzlichen Versicherung der Ehefrau mitversichert. In welchen Fällen besteht für die Kinder denn keine Familienversicherung?

Und wenn es alles so ist, macht es ja wirklich Sinn nur 1 Kind privat zu versichern um in den Genuss eines Freibetrages zu kommen.


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