Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

Steini @, Freitag, 02.01.2009, 21:52 (vor 5805 Tagen) @ mayo2sandiego

Die Kinder sind bei der Ehefrau kostenlos mitversichert, also gibt es für die keinen Freibetrag. Wenn die Kinder privat versichert werden gilt wieder die Abzugsfähigkeit des Freibetrags. Also müsste in eurem Fall die billigste Variante genau ausgerechnet werden. Mindestens der Mindestbeitrag zur gesetzlichen KV muss bezahlt werden. Also bei der Versicherung nachfragen wie hoch der Beitrag mit 1,2 oder 3 Kinderfreibeträgen ist und bei Privaten Angebote für Ehefrau und jedes Kind einzeln einholen. Ich bekomme in der nächsten Woche auch 2 Vertreterbesuche. Glücklicherweise haben in meiner Familie alle eine Anwartschaft.


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