Re: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen ab 2009 (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 07.01.2009, 22:06 (vor 5800 Tagen) @ Gast

Hallo,
zum Thema - Beamte und GKV.

Grundsätzlich gehören Beamte nicht zum aufnahmefähigen Personenkreis der GKV - das war schon immer so und das wird auch so bleiben.
Ausnahmen von der Regel :
Der Beamte wurde unmittelbar aus der Familienversicherung in der
GKV heraus zum Beamten - da hatte er ein Beitrittsrecht zur bisherigen Kasse,
Der Beamt wurde während einer anderen GKV-Versicherung zum Beamten ernannt, dann konnte er bleiben.
Der Beamte konnte innerhalb der GKV die Kasse wechseln wie jeder andere auch.
Die Problematik bei den Zeitsoldaten war eben, dass bei ihnen aufgrund der freien Heilfürsorge eine Weiterversicherung in der
GKV keinen Sinn machte - deshalb die meisten gegen die GKV
und entweder ausschliesslich für die freie Heilfürsorge oder eine
Teilversicherung in der PKV entschieden.
Wenn dann geheiratet wurde und Kinder kamen, stellte sich die
Lage aufeinmal doch anders da als man vorher gedacht hatte.
Und so kommt es eben zu solchen Fällen wie diesen hier.
Gruß
Czauderna


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