Re: E 106 (Krankenkassenrecht)

Ina, Sonntag, 13.09.2009, 16:41 (vor 5554 Tagen) @ Sora

Mein Partner ist Brite, arbeitet für eine britische Firma, hat seinen 1. Wohnsitz in GB und zahlt dementsprechend dort Steuern, NHS etc.
Wenn er hier in Deutschland einen Zweitwohnsitz (oder auch Erstwohnsitz - macht das einen Unterschied?) anmeldet, kann er sich dann mit dem E 106 für seine arbeitsfreie Zeit hier krankenversichern?
Wo bekommt er das E 106? Ich habe gehört, daß das E 106 nur für 2 Jahre gültig ist, stimmt das?


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