Re: E 106 (Krankenkassenrecht)
Ich habe eine Frage, bei der ich von jeder Stelle eine andere Antwort erhalte.
Wir sind eine schweizer Firma und wollen einen dt. Arbeitnehmer anstellen, der in Deutschland wohnt.
Die Frage ist nun, muss er in der Schweiz grundversichert sein und der Rest läuft über das Formular E106 ab oder sieht die Sache anders aus?
Wichtig zu wissen: er wohnt in Deutschland und arbeitet auch ausschliesslich in Deutschland, hat also mit der Schweiz als Firmensitz nichts zu tun.
Danke für Eure Hilfe
Thomas