Re: E 106 - böser Nachteil? (Krankenkassenrecht)

Sora, Donnerstag, 20.11.2008, 11:41 (vor 5847 Tagen) @ Plenz

Ich bin mir anhand Ihrer Angaben nicht ganz sicher, ob hier die Voraussetzungen für die E106 überhaupt vorliegen.
Diese wird normalerweise für "Grenzgänger" ausgestellt, die in einem anderen Staat arbeiten als sie wohnen.

In Ihrem Fall scheint eine "Entsendung" vorzuliegen. Sie sind bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt, der Sie ins Ausland entsendet hat. Hier wird vom Arbeitgeber normalerweise das Formular E101 bei der Krankenkasse beantragt. Vor Austellung sind verschiedene komplexe Sachverhalte zu prüfen. Vom Grundsatz her ist aber eine Entsendung immer zeitlich befristet.

Ich würde Ihnen vorschlagen nochmals mit Ihrer deutschen Kasse Kontakt aufzunehmen um den Sachverhalt für Ihren Einzelfall nochmal genau zu prüfen.


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