Re: E 106 - böser Nachteil? (Krankenkassenrecht)

Sora, Freitag, 21.11.2008, 09:40 (vor 5846 Tagen) @ Ich

Das ist natürlich grundsätzlich richtig.
Allerdings ist bei einer Entsendung zu prüfen, ob überhaupt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach deutschem Recht weiter vorliegen.
Sobald die Entsendung länger als 12 Monate andauert, wird nämlich die Versicherung nach Wohnort/Beschäftigungsstaat beurteilt.
Hier handelt es sich ja nicht um einen "Grenzgänger". Plenz arbeitet UND wohnt in Finnland. Ist die Weiterversicherung in Deutschland überhaupt korrekt oder müsste er über das finnische Sozialversicherungssystem versichert werden?

@plenz
Ihre deutsche Kasse zahlt schon für Sie. Die Finnische Kasse bekommt die Leistungsausgaben nämlich von dort ersetzt. Leider ist es in Skandinavien allgemein so, dass sie erhebliche Eigenanteile schultern müssen und leider nur nach finnischen Recht Leistungsansprüche haben.


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