Re: E 106 - böser Nachteil? (Krankenkassenrecht)
Der E106 wird auch bei einer Entsendung ausgestellt, wenn der Arbeitnehmer in dem entsprechenden Land wohnt. Am besten die Info-Blätter auf der HP der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Ausland, www.dvka.de) lesen.
Mit dem E106 wird man dann von einer Krankenkasse in dem Land betreut in das man entsendet ist. Man erhält die gleichen Leistungen wie die "Einheimischen". In diesem Fall also Leistungen nach den finnischen Gesetzen.