Re: E 106 - böser Nachteil? (Krankenkassenrecht)
Dann ist das also richtig: ich werde versorgt wie ein Einheimischer und schenke obendrein meiner deutschen KK eine Menge Geld, für die sie nichts zu leisten hat?
Dann ist das also richtig: ich werde versorgt wie ein Einheimischer und schenke obendrein meiner deutschen KK eine Menge Geld, für die sie nichts zu leisten hat?
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