Re: E 106 - böser Nachteil? (Krankenkassenrecht)

Plenz @, Freitag, 21.11.2008, 07:54 (vor 5846 Tagen) @ Ich

Dann ist das also richtig: ich werde versorgt wie ein Einheimischer und schenke obendrein meiner deutschen KK eine Menge Geld, für die sie nichts zu leisten hat?


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