Re: E 106 (Krankenkassenrecht)

Sora, Donnerstag, 09.10.2008, 15:39 (vor 5889 Tagen) @ ck1

Nein! Wenn du in Belgien arbeitest und auch wohnst, bist du ja kein "Grenzgänger".
Das Formular E 106 wird in so einem Fall gar nicht ausgehändigt.


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