Re: E 106 (Krankenkassenrecht)
Nein! Wenn du in Belgien arbeitest und auch wohnst, bist du ja kein "Grenzgänger".
Das Formular E 106 wird in so einem Fall gar nicht ausgehändigt.
Nein! Wenn du in Belgien arbeitest und auch wohnst, bist du ja kein "Grenzgänger".
Das Formular E 106 wird in so einem Fall gar nicht ausgehändigt.
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