Re: E 106 (Krankenkassenrecht)

JR, Montag, 08.12.2008, 00:22 (vor 5833 Tagen) @ Sora

Hallo!

Ich hab noch eine Frage zum Formular E 106: Ich werde in den Niederlanden leben und arbeiten, behalte aber in Deutschland einen Wohnsitz. Reicht das schon aus für den Erhalt des Formulars oder ist vorgeschrieben, wie oft man sich in Deutschland aufhält? Reicht Deutschland dann als Aufenthaltsort oder muss man tatsächlich auch am Wohnsitz sein? Muss nämlich mindestens einmal im Monat auch geschäftlich nach Dtl. und ein bis zwei Mal am WE privat.

Weiss jemand, wie es sich hierzu rechtlich verhält? Wäre für einen Tipp dankbar, möchte nämlich ungern die deutschen Ärzte aufgeben.


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